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   BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04   

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https://dejure.org/2005,4784
BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04 (https://dejure.org/2005,4784)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 5 B 134.04 (https://dejure.org/2005,4784)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 (https://dejure.org/2005,4784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über das Vorliegen einer besonderen Härte bei Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04
    3 Die Beschwerde ist der Meinung, das angegriffene Urteil werfe "die grundsätzlich verallgemeinerungsfähige Rechtsfrage auf, ob die Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes (schon) dann eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeutet, wenn der Antrag des Einzubeziehenden nach § 27 Abs. 2 Satz 2 BVFG in der bis zum 31.12.2004 gültigen bzw. der Antrag der Bezugsperson auf Einbeziehung nach § 27 Abs. (2) Satz 2 BVFG in der ab dem 01.01.2005 gültigen Fassung vor Ausreise der Bezugsperson beim Bundesverwaltungsamt eingeht und bis zur Ausreise der Bezugsperson nicht beschieden wird, ohne dass andere Härtegründe hinzutreten." Die Beschwerde strebt hiermit eine "Klärung" an, ob mit der " ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Problematik der verfahrensbedingten Härte, die ... Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts" zu dieser Thematik (Urteil vom 12. April 2001 BVerwG 5 C 19.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4) "richtig ausgelegt wurde".

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 12. April 2001 (a.a.O.) einen abstrakten, divergenzfähigen Rechtssatz dahin nicht aufgestellt, dass als Voraussetzung einer verfahrensbedingten Härte zur Überschreitung einer angemessenen Bearbeitungszeit auch noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen, und zwar auch nicht mit auf den Einzelfall bezogenen Ausführungen, wonach es der Bezugsperson "nicht zumutbar (gewesen sei), weiter im Aussiedlungsgebiet ... zu warten".

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04
    Aus eben diesem Grund haben Fragen ausgelaufenen Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 NVwZ-RR 1996, 712 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - 12 A 3608/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 - OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2005.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 - Beschluss vom 7. Juli 2005 - 5 B 133.04 - Beschluss vom 30. Juli 2005 - 5 B 127.04 - siehe etwa auch OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2006 - 12 A 4189/05 -.

  • BVerwG, 26.01.2006 - 5 B 55.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung von

    Aus diesem Grunde haben Fragen ausgelaufenen Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. im Zusammenhang mit der Neufassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG etwa den Beschluss vom 28. Juli 2005 in dem von der Beschwerde genannten Verfahren BVerwG 5 B 134.04).

    In dem Beschluss vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 134.04 - ist ebenso wie in dem am gleichen Tage ergangenen Beschluss im Verfahren BVerwG 5 B 130.04 - mit Blick auf die Darlegungslast der Beklagten für eine (ausnahmsweise) fortbestehende Klärungsbedürftigkeit von Fragen ausgelaufenen Rechts ausgeführt (S. 4/5 des Beschlussausdrucks):.

  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08

    Rückwirkende Bewertung eines Antrags eines Abkömmlings des Klägers auf Aufnahme

    Die Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG ermöglicht nicht mehr, von dem Antragserfordernis des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG im Ausnahmewege abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 BVerwG 5 B 130.04 juris und BVerwG 5 B 134.04 juris).
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